|
Fördergemeinschaft
der Regionalschule Altenholz e.V. §
4 Erwerb
und Verlust der Mitgliedschaft (1)
Die Mitgliedschaft wird
durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand laut dem in
der Anlage beigefügten Beitrittsformular erworben. Der Vorstand führt ein
Mitgliederverzeichnis. (2)
Mit der Unterschrift
unter die Beitrittserklärung wird die Satzung anerkannt. (3)
Die Mitgliedschaft
erlischt, wenn · das Mitglied selbst durch schriftliche Bekundung gegenüber
dem Vorstand austritt oder · ein Kind des Mitgliedes die Regionalschule vor einem Abschluss
verlässt, es sei denn, das Mitglied hat noch ein weiteres Kind an der Schule. (4)
Der Austritt kann nur
zum Ende eines Schuljahres (31.07.) erfolgen und ist dem Vorstand mindestens
drei Monate vorher schriftlich mitzuteilen. |