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Regionalschule
Altenholz Computer-Nutzungsordnung
für Schülerinnen und Schüler
Präambel
Die nachfolgende
Nutzungsordnung stellt wichtige Grundregeln im Umgang mit Computern der
Schule durch Schülerinnen und Schüler auf. Insbesondere müssen Schülerinnen
und Schüler darauf achten, dass - mit den Computern der Schule und
dazugehörigen Geräten sorgfältig umgegangen wird, - fremde Rechte und insbesondere das
Urheberrecht beachtet werden, vor allem dass Materialien, die von anderen Personen
stammen, nicht unberechtigt veröffentlicht werden und dass kein
unberechtigter Download von Musikdateien, Spielen etc. erfolgt. - illegale Inhalte weder veröffentlicht
noch im Internet aufgerufen werden, - persönliche Daten (Name, Geburtsdatum,
Personenfotos) von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und sonstigen Personen
nicht unberechtigt im Schulnetzwerk und im Internet gespeichert werden. A. Benutzung der Computer und sonstiger
Hardware in der Schule
§ 1 Anwendungsbereich
Die
Regelungen des Abschnitts A gelten für die Nutzung der Computer und
Netzwerke, die von der Schule
betrieben werden. Darüber hinaus gelten die Regelungen für Computer
und sonstige mit digitaler Netzwerktechnik ausgestattete Geräte, die von den
Schulangehörigen in die Schule mitgebracht werden. § 2 Nutzungsberechtigte
Die
in § 1 genannten Computer können nur unter Beachtung der nachfolgenden
Bestimmungen von Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Die Benutzung kann
auch eingeschränkt, (zeitweise) versagt oder (zeitweise) zurückgenommen werden,
wenn die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler ihren bzw. seinen
Pflichten als Nutzer nicht nachkommt. § 3 Schulorientierte Nutzung
Die
schulische IT-Infrastruktur darf nur für schulische Zwecke genutzt werden.
Als Nutzung zu schulischen Zwecken ist neben Arbeiten im Rahmen des
Unterrichts auch die Nutzung zum Zwecke der Ausbildungs- und
Berufsorientierung anzusehen. § 4 Gerätenutzung
(1)
Vor der Nutzung der Computer haben sich die Schülerinnen und Schülern in die
Nutzungsliste des jeweiligen Computers einzutragen. Der Eintrag besteht aus
dem Namen der Schülerin/des Schülers, ihrer/seiner Klasse und der Uhrzeit. (2)
Die Bedienung der von der Schule gestellten Geräte und Computer hat
entsprechend den Anweisungen der Aufsichtsperson zu erfolgen. (3)
Gegenüber Schülerinnen und Schülern, welche die Geräte entgegen den Anweisungen
der aufsichtsführenden Person nutzen, können geeignete Maßnahmen ergriffen
werden. In Betracht kommt insbesondere die Untersagung der weiteren Nutzung
auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum. (4)
Die Schülerinnen und Schüler sind zum sorgsamen Umgang mit den von der Schule
gestellten Geräten verpflichtet. Das Essen und Trinken während der Nutzung
der Computer ist untersagt. (5)
Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen werden.
Dabei ist jeder Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (PC
ordnungsgemäß herunterfahren, Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz
aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen). § 5 Beschädigung der Geräte
Störungen
oder Schäden an den von der Schule gestellten Computern sind der aufsichtsführenden
Person unverzüglich zu melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist
strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Schäden verursacht,
hat diese zu ersetzen. § 6 Sonstige Einwirkung auf Geräte
(1)
Veränderungen der Installation und Konfiguration der von der Schule
gestellten Computersysteme sind untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht ohne
Zustimmung der aufsichtsführenden Lehrkraft an Computersysteme der Schule angeschlossen
werden. (2)
Die Installation von Software – egal in welcher Form – auf den von der Schule
gestellten Computern ist nur nach Genehmigung durch die für die
Computernutzung verantwortliche Lehrkraft zulässig. § 7 Speicherung von
Daten (1)
Das Speichern von Daten ist nur für
unterrichtliche und schulische Zwecke entsprechend § 3 erlaubt und dient der
Sicherung von Unterrichtsergebnissen der Schülerinnen und Schüler. (2)
Schülerinnen und Schülern ist aus Gründen des Datenschutzes untersagt,
personenbezogene Daten (z.B. Telefonnummer, Adresse, Lebenslauf oder
ähnliches) auf den Computern der Schule zu speichern. Personenbezogene Daten
dürfen ausschließlich auf den externen Datenträgern der Schülerinnen und
Schülern gespeichert werden
(Disketten, USB-Speicher oder sonstige Wechseldatenträger). (3)
Das Verändern, Löschen oder sonstiges Unbrauchbarmachen von gespeicherten
Daten, die von anderen Personen als dem jeweiligen Nutzer gespeichert wurden,
ist grundsätzlich untersagt. (4)
Zur Sicherung der eigenen Daten muss jeder Schüler weinen eigenen
USB-Speicher zum Unterricht mitbringen. B. Abruf von Internet-Inhalten
§ 8 Verbotene Nutzungen
Es
ist verboten, pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische oder sonst
jugendgefährdende Inhalte aufzurufen oder zu speichern. Werden solche Inhalte
versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der
aufsichtsführenden Lehrkraft oder der für die Computernutzung
verantwortlichen Person unverzüglich Mitteilung zu machen. § 9 Download von Internet-Inhalten
(1)
Der Download, d.h. das Kopieren, von Dateien (vor allem von Musikstücken und
Filmen), die in so genannten File-Sharing-Netzwerken angeboten werden, sind
untersagt. (2)
Die Installation von heruntergeladenen Anwendungen ist nur nach Genehmigung
durch die für die Computernutzung verantwortliche Lehrkraft zulässig. § 10 Online-Abschluss von Verträgen,
kostenpflichtige Angebote
Schülerinnen
und Schüler dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten weder im Namen
der Schule noch im Namen anderer Personen Vertragsverhältnisse eingehen. C. Veröffentlichung von Inhalten
§ 11 Illegale Inhalte
(1)
Es ist untersagt, pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische,
jugendgefährdende, beleidigende oder sonst strafrechtlich verbotene Inhalte
im Computernetzwerk oder im Internet zuspeichern, zu veröffentlichen oder zu
versenden. Ferner dürfen Inhalte, die dem Ansehen oder dem Erscheinungsbild
der Schule schaden, nicht verbreitet werden. § 12 Veröffentlichung fremder urheberrechtlich
geschützter Inhalte
Texte,
(gescannte) Bilder oder sonstige urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte
(z.B. Audio- und Videodateien) dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers im
Schulnetzwerk oder im Internet veröffentlicht werden. § 13 Beachtung von Bildrechten
Das
Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos ist nur
gestattet mit der Genehmigung der abgebildeten Personen (bzw.
Erziehungsberechtigten). § 14 Schulhomepage
Schülerinnen
und Schüler dürfen Inhalte auf der Schulhomepage nur mit Zustimmung der
Schulleitung oder der für die Schulhomepage zuständigen Lehrkraft
veröffentlichen. Die Veröffentlichung von eigenen Seiten mit Schulbezug oder
die Veröffentlichung von Inhalten auf der Schulhomepage bedarf stets der
Genehmigung durch die Schulleitung oder einer durch sie autorisierten Lehrkraft. § 15 Verantwortlichkeit
Schülerinnen
und Schüler sind für die von ihnen im Internet veröffentlichten Inhalte und
Äußerungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen (z.B. Vorliegen der
Strafmündigkeit ab 14 Jahren; zivilrechtliche Deliktsfähigkeit) verantwortlich.
§ 16 Bekanntgabe persönlicher Daten im
Internet
Schülerinnen
und Schülern ist es untersagt, personenbezogene Daten (z.B. Telefonnummer,
Adresse, E-Mail-Adresse oder ähnliches) bekannt zu geben. D. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis
§ 17 Aufsichtsmaßnahmen für die Internetnutzung
(1)
Aufsichtsführende Lehrkräfte sind zur Erfüllung der Aufsichtspflicht
berechtigt, die Inhalte von aufgerufenen Webseiten und von E-Mails zu
kontrollieren. (2)
Die zu diesem Zweck gespeicherten Daten werden nach 14 Tagen automatisch
gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen
den Verdacht eines Missbrauches der schulischen Computer begründen. (3)
Der Zugriff auf die gespeicherten Nutzungsdaten ist ausschließlich den
aufsichtsführenden Lehrkräften vorbehalten. Diese dürfen von ihren
Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch
verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. E. Ergänzende Regeln für die Nutzung
außerhalb des Unterrichtes
§ 18 Nutzungsberechtigung
(1)
Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen
und Schüler nur unter Aufsicht möglich. (2)
Die Nutzung der Computer für private Zwecke ist untersagt. § 19 Aufsichtspersonen
Als
weisungsberechtigte Aufsicht können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten
der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete, insbesondere
volljährige Schülerinnen und Schüler benannt werden. F. Schlussvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Nutzerbelehrung
(1)
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und
tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.
Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Aufklärungs- und Fragestunde hinsichtlich
der Inhalte der Nutzungsordnung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.
(2)
Die nach § 2 nutzungsberechtigten Schülerinnen und Schüler, im Falle der
Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre
Unterschrift (siehe Anhang), dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen. § 21 Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Zuwiderhandlungen
gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung
disziplinarische Maßnahmen oder auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge
haben. § 22 Haftung der Schule
(1)
Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass das System fehlerfrei oder ohne
Unterbrechung läuft. (2)
Aufgrund der begrenzten Ressourcen kann die Verfügbarkeit der gespeicherten
Daten nicht garantiert werden. Die Nutzer haben von ihren Daten deswegen
Sicherheitskopien auf externen Datenträgern anzufertigen. (3)
Aufgrund der begrenzten Ressourcen kann ein verlässlicher Virenschutz für
gespeicherte Daten nicht vollständig garantiert werden. Daher müssen die
Nutzer ihre Daten regelmäßig und eigenverantwortlich auf Virenbefall
überprüfen. (4)
Die Schule haftet vertraglich im Rahmen ihrer Aufgaben als Systembetreiber
nur, soweit ihr grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Anhang: Anerkennung der Nutzungsordnung und Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten für: _______________________________________________ _____________ Vorname und Nachname der
Schülerin / des Schülers (in Druckschrift) derzeitige Klasse Hiermit erkläre(n) ich/wir, die Nutzungsordnung
vollständig gelesen zu haben und einschließlich der darin enthaltenen Bestimmungen
über den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis durch Unterschrift
anzuerkennen. __________________________________ _____________________________________
__________________________________________ Ort, Datum
Unterschrift der Schülerin / des Schülers Erziehungsberechtigte/r © Coldewey, Kühn, Dudek (IQSH) |